Feiern, Grillen etc. in/am BRV

 

Feten im Jugendraum und Feiern (Grillen) auf dem Gelände vom Bremer Ruderverein!

Bitte vorher bei der Gastronomie anfragen und anmelden

(Aushang im Verein)

Wie leihe ich ein Fahrzeug des BRV v. 1882

Die Anhänger werden in der Benutzung sehr ähnlich wie ein Boot behandelt. Fast alle Vorgänge finden über das elektronische Fahrtenbuch statt. Ein Anhänger kann, wie ein Boot, im Fahrtenbuch vorbestellt werden. Wenn er frei ist, kann er natürlich auch kurzfristig genommen werden. Um den Schlüssel und die Papiere zu bekommen, muss nach der jeweiligen Schließnummer des Fahrzeugschrankes gefragt werden. Ich bin über Festnetz (0160 8450608) zu erreichen. Der Anruf wird ggf. auf mein Handy durchgeschaltet. Wenn das Fahrzeug dann übernommen wird, wird die Fahrt im Fahrtenbuch, am Beladetag, mit Ziel eingetragen.
Das Eintragen im Fahrtenbuch ist wichtig, damit später nachvollzogen werden kann, wer wann welches Fahrzeug benutzt hat (z.B. wegen evtl. Schadensfälle).
Bei der Rückgabe am Entladetag wird die Fahrt mit 1 km Fahrstrecke im elektronischen Fahrtenbuch ausgetragen. Die Papiere werden mit Schlüssel und Kostenbeitrag (einschließlich Be- und Entladetag) in den jeweiligen Schrank zurückgelegt.
Die Kosten errechnet jeder selbst anhand der Informations- und Preisliste, die bei den Papieren liegt. Die Schließnummer des Schrankes ist noch dieselbe, wie bei der Übernahme. Sie sollte daher vermerkt werden. Sie wird später anders eingestellt.Alle Fahrzeuge können aber nur nach einer Einweisung vor der ersten Fahrt benutzt werden.
Es gibt folgende Fahrzeuge:
Großer Bootsanhänger: Vorwiegend für Regatten, kann aber auch für Wanderfahrten ausgeliehen werden. Geeignet für bis zu vier Gigboote zuzüglich diverse Rennboote.
 
Ärzteanhänger: Geeignet für bis zu zwei Gigboote.

Präsidentenanhänger: Geeignet für allgemeine Transporte im Zusammenhang mit dem Verein.

Zweiter großer Bootsanhänger: Nur geeignet für Rennboote. Als LRV-Fahrzeug liegt die Verwaltung derzeit beim RC „Hansa“.
 
Motorbootanhänger: Der Trailer mit Bugrädern und Winde hat Straßenzulassung. Straßenfahrt auf Anfrage bei mir.
 
Motorbootanhänger II:  Für das LRV-Motorboot hat keine Straßenzulassung.

Der Crafter (H. Gratenau) wird durch die Eigentümer verwaltet.
 
(Infos von Hans-Jürgen Kaiser)