Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 27.7.2017 eine Änderung der Ruderordnung für den Bremer Ruderverein von 1882 e.V. beschlossen.

Diese Ruderordnung ist im Internet auf der Homepage des Vereins unter Service/Satzungen und Ordnungen einsehbar. Speziell weist der Vorstand hiermit auf den Punkt 8 hin, der das Tragen von Rettungswesten bzw. Schwimmwesten im Zeitraum vom 15. November bis zum 15. März eines Jahres für alle Mitglieder verbindlich macht.

Der Punkt 8 der Ruderordnung lautet wie folgt:

Der Vorstand weist auf die Vorträge der Wasserschutzpolizei, im Stander veröffentlichter Berichte und trauriger Ruderunfälle mit Todesfolge in Folge kalten Wassers hin. Bei niedrigen Wassertemperaturen bleiben oft nur wenige Minuten und es besteht immer die Gefahr des sofortigen Kälteschocks der zum reflexartigen Einatmen des Wassers und damit dem Ertrinken führt! Deshalb ist das Tragen einer Schwimmhilfe oder Schwimmweste in dem Zeitraum in dem Zeitraum vom 15. November bis zum 15. März immer Pflicht für alle Mitglieder. Darüber hinaus dürfen Kleinboote (1x, 2x, 2) nur von erfahrenen und geübten Ruderern gerudert werden.

Diese Regelung gilt verbindlich für alle Mitglieder und betrifft sowohl Ruderer, als auch Steuerleute. Der Vorstand bittet um unbedingte Befolgung.

Der Vorstand